Urheberrecht für Kreativschaffende
Am Thema Urheberrecht kommt man im Bereich der Kreativwirtschaft kaum vorbei. Ob Texte, Grafiken, Fotos, Filme oder Softwarecode. Viele Arbeitsergebnisse von kreativen Schaffensprozessen sind urheberrechtlich geschützt. Daher sind sowohl für die Kreativen selbst, aber auch diejenigen, die solche urheberrechtlich geschützten Werke nutzen wollen, Grundkenntnisse des Urheberrechts dringend erforderlich. Im Workshop „Urheberrecht für Kreativschaffende“ gibt Herr Rechtsanwalt Arfmann einen umfassenden Überblick über das Urheberrecht. Dabei werden anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis die wesentlichen Regelungen erläutert und Wege aufgezeigt, um die wirtschaftliche Verwertung von Urheberrechten abzusichern.
Referent*in
Nico Arfmann
Herr Rechtsanwalt Nico Arfmann, der bereits während seines Studium über mehrere Jahre Chefredakteur einer Kieler Onlinezeitung war, ist Geschäftsführer der Wirtschaftsrechtskanzlei ARFMANN Rechtsanwälte aus Karlsruhe. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind das IT-Recht, das Gesellschaftsrecht und der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Herr Arfmann ist Fachanwalt für IT-Recht.